VAE (Vereinigte Arabische Emirate) veröffentlicht neue Patent- und Designvorschriften
28-Dez-2023 DUBAI - Das Patentamt der VAE kündigte bei seinem Treffen mit lokalen IP-Vertretern am 25. Dezember 2023 neue Vorschriften für Patente in den VAE an.
Die neuen Regelungen, die ab dem 15. Januar 2024 angepasst werden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Neue Gebühren für Hochschulen und Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Das Patentamt hat neue Gebühren eingeführt, die speziell für Hochschulen und Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Diese Gebühren werden ausschließlich von ortsansässigen Firmen erhoben.
Einreichung von Rechtsdokumenten und Arabischen Übersetzungen: Das Patentamt gewährt nach Einreichung eines Antrags eine Nachfrist von 90 Tagen für die Einreichung von Rechtsdokumenten und Arabischen Übersetzungen. Es wird jedoch eine offizielle Gebühr von (109,71 USD) pro Einreichung erhoben.
Wiederherstellungsgebühren: In Fällen, in denen ein Antrag die angegebene Frist überschreitet, kann er dennoch wiederhergestellt werden. Für jeden darüberhinausgehenden Monat wird jedoch eine neue Gebühr für die verspätete Einreichung erhoben. Zum Beispiel:
Frist für die Sachprüfung: 25.12.2023
26.12.2023 - Wiederherstellungsgebühren: 3000 AED (Arabische Emirate Derham) (817 USD)
26.01.2023 - Wiederherstellungsgebühren: 3000 AED (817 USD) + verspätete Einreichung: 400 AED (109,71 USD)
26.02.2023 - Wiederherstellungsgebühren: 3000 AED (817 USD) + verspätete Einreichung: 400 AED (109,71 USD) + 400 AED (109,71 USD)
Expressprüfung: Das Patentamt geht davon aus, im Februar 2024 ein Expressprüfungsverfahren einzuführen. Diese Option beinhaltet die Prüfung von Anmeldungen innerhalb von 6 Monaten nach Zahlung der Gebühr. Die Verfügbarkeit dieses Dienstes unterliegt jedoch den Kapazitäten des Patentamts.
Erste Prüfungsgebühr basierend auf Ansprüchen: Die Gebühr für die Erstprüfung wird auf der Grundlage der Anzahl der Ansprüche ermittelt, die wie folgt kategorisiert werden:
(1-30), (11-30) und (31-50).
Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte an das AGIP-Büro in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter uae@agip.com