GCC (Golfkooperationsrat)-Patentamt weitet Patentanmeldungsdienste auf Katar aus
30-Jun-2023 Das Patentamt des Golf-Kooperationsrates (GCCPO) gab kürzlich bekannt, dass es damit begonnen hat, neue Anmeldungen (Anträge nach dem Pariser Abkommen) anzunehmen und formale und inhaltliche Prüfungen in Bezug auf Katar sowie Bahrain und Kuwait durchzuführen.
Dementsprechend haben die Patentanmelder die Möglichkeit, einen oder alle drei GCC-Staaten (Bahrain, Kuwait und Katar) auszuwählen, um einen Antrag beim GCCPO einzureichen.
Sobald die Patentanträge geprüft und angenommen wurden, leitet das GCC-Patentamt diese Anträge zur Erteilung und Veröffentlichung an das katarische Patentamt weiter.
Einer der Vorteile dieser Anmeldestrategie besteht darin, dass bei der Einreichung einer Patentanmeldung beim GCCPO eine Gebühr für die Einreichung, die Sachprüfung und die Beantwortung von Amtshandlungen gezahlt wird, während für die Jahresgebühr und die Erteilung die lokalen offiziellen Gebühren jedes GCC-Staats anfallen.
Für weitere Informationen oder Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter qatar@agip.com