Das GCC TM (Golfkooperationsrat Handelsmarke) -Gesetz und seine Durchführungsbestimmungen treten in Katar in Kraft
30-Jun-2023 DOHA - Das katarische Ministerium für Handel und Industrie hat den Ministerbeschluss Nr. 56 von 2023 zur Annahme des GCC-Markengesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen erlassen.
Das 50 Artikel umfassende Gesetz und seine Durchführungsbestimmungen legen die allgemeinen Richtlinien für Marken fest, einschließlich Registrierungs-, Erneuerungs-, Abtretungs- und Löschungsverfahren, amtlicher Gebühren, Belege, Prüfungsfristen und Widerspruchsfristen.
Gemäß dem GCC TM-Gesetz werden in Katar die folgenden wesentlichen Änderungen umgesetzt:
- Erhöhung der offiziellen Gebühren für einige Dienste und Senkung für andere.
- Die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs wurde auf zwei statt auf vier Monate festgelegt.
- Hör- und Geruchsmarken sind registrierbar.
- Die Frist für die Beantwortung eines Amtsbescheids wird von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt.
- Falls die Markenanmeldung angenommen wird, muss der Anmelder oder sein Vertreter die Veröffentlichungsgebühren innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die Annahmeentscheidung zahlen.
Das einheitliche TM-GCC-Gesetz ersetzt die lokalen Markengesetze der GCC-Mitgliedsstaaten und schafft einheitliche
Durchführungsbestimmungen für die Markenverfolgung und -durchsetzung in jedem der GCC-Mitgliedsstaaten. Ein einheitliches Gesetz im gesamten Golf-Kooperationsrat ist ein Fortschritt, um Markeninhabern bei der Verwaltung ihrer Portfolios im Golf-Kooperationsrat zu helfen und in allen Mitgliedsstaaten das gleiche Schutzniveau zu erreichen.
Für weitere Einzelheiten und Anfragen zum GCC-Markengesetz und seinen Durchführungsbestimmungen wenden Sie sich bitte an das AGIP-Büro in Katar unter qatar@agip.com