Direkte Einreichung von Patentanmeldungen beim Golfkooperationsrat (GCC) - Patentamt als Anmeldeamt
30-Nov-2022 RIAD - Das GCC-Patentamt gab bekannt, dass Anmelder, die Patentschutz in den GCC-Mitgliedstaaten anstreben, ihre Patentanmeldungen direkt beim GCC-Patentamt als Anmeldeamt einreichen können, als Alternative zur Einreichung beim zuständigen nationalen Amt.
Das GCC-Patentamt nimmt Patentanmeldungen entgegen, bearbeitet sie und führt deren formelle und materielle Prüfung durch, während die Erteilungsbescheinigungen (Patentbriefe) von den örtlichen Patentämtern ausgestellt werden.
Diese neue Patentvereinbarung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft und wird Bahrain und Kuwait abdecken, während andere GCC-Staaten voraussichtlich in Kürze folgen werden.
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