Apostille-Übereinkommen tritt für Saudi-Arabien in Kraft
20-Dez-2022 RIAD - Das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung (Apostille-Übereinkommen von 1961) trat am 07. Dezember 2022 für Saudi-Arabien in Kraft, nachdem ihre Beitrittsurkunde am 08. April 2022 hinterlegt worden war.
Am 19. Dezember 2022 hat die saudische Behörde für geistiges Eigentum (SAIP) eine offizielle Mitteilung über die Abschaffung der konsularischen Beglaubigungspflicht für Dokumente herausgegeben, die in einem der Vertragsstaaten des Apostille-Übereinkommens ausgestellt wurden.
Dementsprechend wird die Beglaubigung oder Legalisation von Dokumenten durch Apostille ausreichen.
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