Add general_offices group to this languageAbu-Ghazaleh Intellectual Property | Umsetzung der Registrierung von Rechten am geistigen Eigentum (IPRs) für Importe in Kenia

Umsetzung der Registrierung von Rechten am geistigen Eigentum (IPRs) für Importe in Kenia

05-Dez-2022

NAIROBI - Nach der Verlängerung der Frist für den Beginn der Eintragung von Rechten am geistigen Eigentum (IPRs) für Importe in Kenia vom 01. Juli 2022 bis zum 01. Januar 2023 hat die Antikorruptionsbehörde (ACA) eine öffentliche Bekanntmachung mit der Mitteilung Nr. 3/2022 herausgegeben, in der es bekräftigt wird, dass die obligatorische Aufzeichnung von Rechten am geistigen Eigentum (IPRs) für Importe am 01. Januar 2023 umgesetzt wird.

Der Eintragungsprozess umfasst den Antrag auf Eintragung, die Erneuerung der Eintragung und die Deklaration von Rechten am geistigen Eigentum für nach Kenia eingeführte Waren.

Da die Umsetzungsfrist näher rückt, ist es ratsam, den Eintragungsantrag so bald wie möglich beim Rechnungshof einzureichen, wobei zu beachten ist, dass der Rechnungshof den Antrag innerhalb von 30 Tagen ab Einreichung genehmigt oder ablehnt.

Wenn Sie Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte unter kenya@agip.com






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