Add general_offices group to this languageAbu-Ghazaleh Intellectual Property | VAE: Anmeldung von Marken ohne legalisierte Vollmacht

VAE: Anmeldung von Marken ohne legalisierte Vollmacht

25-Jul-2022

ABU DHABI - Das Markenamt der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gab bekannt, dass es damit begonnen hat, Markenanmeldungen mit einer Verpflichtungserklärung oder einer gescannten Kopie der unterzeichneten Vollmacht zu akzeptieren. Früher musste die Originalvollmacht (POA) nur zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Gemäß dem vom Trademark Office in den VAE veröffentlichten Memorandum (MEMO) muss das Original der vollständig beglaubigten Vollmacht innerhalb von 90 Tagen ab dem Anmeldedatum eingereicht werden, und es gibt keine Verlängerung der Frist.

Für weitere Informationen diesbezüglich kontaktieren Sie bitte das Abu-Ghazaleh für Geistiges Eigentum (AGIP)-Büro in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter uae@agip.com





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