Neue Durchführungsbestimmungen der GCC (Golfkooperationsrat)-Patentverordnung
30-Nov-2021 RIAD - In Erfüllung des Beschlusses des Obersten Rates des Kooperationsrates für die arabischen Golfstaaten auf seiner 41. Sitzung im Januar 2020, in der das geänderte Patentgesetz (Verordnung) für die Golf-Kooperationsstaaten genehmigt wurde, hat der Kooperative Handelsausschuss des GCC-Rates die geänderten Bestimmungen wie folgt genehmigt:
Das GCC-Patentamt nimmt und bearbeitet Patentanmeldungen, deren Erledigung, Prüfung und Erteilung nur und separat für Anträge des GCC-Staates bzw. der GCC-Staaten im Namen ihrer nationalen Patentämter. Die Erteilung von Patenten bedarf der Zustimmung des ersuchenden Mitgliedstaats und ist nur in diesem Staat gültig.
Dies unterscheidet sich vom vorherigen System, bei dem das GCC-Patentamt unabhängig GCC-Anmeldungen entgegennahm, prüfte und erteilte, die in allen sechs GCC-Mitgliedstaaten gültig waren.
Die am 01. Februar 2022 in Kraft tretenden Änderungen schreiben eine Erhöhung der amtlichen Gebühren nur für die Patentrecherche vor.
Die geänderten Durchführungsbestimmungen der GCC-Patentverordnung sind auf Arabisch verfügbar, während die englische Version später verfügbar sein wird.
Wenn Sie diesbezüglich weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Büro in KSA (Königreich Saudi-Arabien) unter ksa@agip.com